



Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Webseite:
www.dobermann.beep.de
Der Dobermann zählt zu den Begleit-, Schutz- und Gebrauchshunden. Der Dobermann ist ein mittelgroßer, kräftiger, aber trotzdem eleganter, adeliger Hund. Das Wesen soll freundlich, in der Familie anhänglich, gegenüber der Umwelt aufmerksam sein. Durch sein kurzes Haarkleid ist der Dobermann sehr pflegeleicht.
Durch die elegante Linienführung seines Körpers. die stolze Haltung, das temperamentvolle
Wesen und den Ausdruck von Entschlossenheit entspricht er dem Idealbild des
Hundes.
Standard:
| Rüden: Grösse: 68 - 72cm Gewicht: 40 - 45kg |
Hündin: Grösse: 63 - 68cm Gewicht:30 - 35kg |
Farbe: schwarz-rot und braun-rot |
Meine Ziele für die Zucht:
Bestes Sozialverhalten, Gesundheit, Leistungsbereitschaft und Nervenstärke sind meine Zuchtvoraussetzungen. Meine Hunde wurden nach den strengen Zuchtvoraussetzungen des Dobermann-Vereins (VDH/FCI) überprüft, allesamt sind HD-frei sowie auf Augenkrankheiten und von Willebrand-Syndrom untersucht.
In meinem Besitz befinden sich folgende Hunde:
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Gerne erteile ich Auskunft über die Rasse und ihre Eigenschaften. Rufen Sie ruhig an, auch wenn Sie sich nur informieren möchten. Natürlich ist für mich eine Betreuung und Hilfe ein Hundeleben lang SELBSTVERSTÄNDLICH!!
Unsere Welpen werden liebevoll aufgezogen und sind zur Abgabe geimpft und auf Wunsch mit einem registrierten Mikrochip versehen. Desweiteren werden sie mindestens 4 x entwurmt. Der Wurf wird von unserem Zuchtwart kontrolliert. Jeder Welpe erhält eine vom Dobermann-Verein e.V. ausgestellte VDH / FCI-Ahnentafel und Leistungsurkunde, selbstverständlich seinen Impfpass und wird im linken Ohr mit einer Registriernummer tätowiert.
!!! Die Welpen werden nicht kupiert !!!!
Ausstellungsverbot für
(tierschutzwidrig) kupierte Hunde:
Ab dem 01. Mai 2002 gibt es ein Ausstellungsverbot für alle im
In- und Ausland nach dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder nach dem
1. Juni 1998 an der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff
nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des
Tierschutzgesetzes (tierärztliche Indikation, Ausnahme wegen
jagdlicher Verwendung) erfolgte. Die dargestellte Abgrenzung des
Anwendungsbereichs des § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung
erfaßt selbst dann auch die im Ausland kupierten Hunde, wenn das
Kupieren in Übereinstimmung mit den tierschutzrechtlichen
Bestimmungen des Herkunftsstaates erfolgte.
Hier noch ein paar Links zu anderen Hundeseiten:
| www.dober-mann.de |
| www.dobermann.beep.de |
| www.dobermann.de - (Dobermann-Verein) |
| www.dobermann.com - (Dobermann-Zeitung) |
Andrea Lehmann
Noltestr. 5
D - 58511 Lüdenscheid
Tel/Fax 02351/13331
E-Mail: Horringhauser-Hoeh@t-online.de
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