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Overmeier
Hilfsmittel Hund - Der Blindenführhund
Wie wichtig eine tiergerechte und gute Ausbildung ist, zeigt sich
deutlich am Alltags eines Blindenführhundes.

In Deutschland leben etwa 155.000 blinde Menschen, davon geht ungefähr
jeder hundertste mit einem Führhund durchs Leben. Zum Teil ersetzt
der Blindenhund zeitweise vollständig den weißen Langstock,
mit dem der blinde Mensch den vor ihm liegenden Weg ertastet, andere nehmen
Langstock und Hund mit.
Der Blindenführhund führt seinen Menschen von einem Ort zum
anderen, beispielsweise von dessen Wohnung zum Arbeitsplatz oder zu verschiedenen
Geschäften. Ein blinder Mensch findet sich innerhalb der vertrauten
Umgebung dann wieder allein zurecht und sein treuer Wegbegleiter hat frei.
Stellt sich die Frage warum nur jeder hunderste blinde Mensch einen so
treuen Freund zur Seite hat, ist es doch für das alltägliche
Leben eine optimale Lösung. Die Antwort auf diese Frage ist ganz
einfach, denn nicht jeder Mensch mag Hunde oder möchte mit einem
solchen sein Leben teilen. Oftmals sind allerdings auch Arbeitgeber oder
Vermieter nicht mit einem Hund einverstanden.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind Blindenführhunde anerkannte Hilfsmittel,
die vom Arzt verschrieben werden können. Ist dies der Fall und ist
eine Hundehaltung möglich, dann übernehmen die Krankenkassen
in der Regel die Kosten. Somit braucht sich der Blinde keine Sorgen um
die Kostenübernahme für einen Führhund zu machen.
Die Kosten für eine solche Ausbildung sind für einen jungen
Hund bis zum Ende der Ausbildung im Schnitt gut 15.000 €.
Des weiteren wird für die Versorgung eine monatliche Futtergeld-Pauschale
gezahlt.

Anforderungen an den Hund:
Die Anforderungen an einen zukünftigen Blindenhund ergeben sich ganz
einfach aus der Aufgabe. Der Hund muss körperlich kerngesund und
darf nur von mittelgroßer Körperhöhe sein, damit er die
Lage gut überschauen kann, aber auch nicht zu unhandlich für
den zu Führenden wird.
Ein ganz wichtiger weiterer Anforderungspunkt ist der Charakter
des Hundes. Blindenführhunde müssen wesensfest,
gelassen, intelligent, aufmerksam, friedfertig und verträglich
sein. Sie dürfen auf gar keinen Fall ängstlich oder unsicher
sein.
Die Rasse spielt bei der Auswahl des Hundes keine so große Rolle.
Früher war der Deutsche Schäferhund zwar der klassische
Führhund, aber in der heutigen Zeit werden zunehmend auch andere
mittelgroße Rassen ausgebildet (z.B.: Labrador Retriever, Airedale
Terrier, Mischlinge).
Anforderungen an den Menschen:
Aber nicht nur an den Hund werden Anforderungen gestellt, auch der blinde
Halter muss gewisse Punkte erfüllen, damit das Verhältnis auf
Dauer für beide Seiten gut ausgeht.
Der zukünftige Blindenhundhalter muss vor allem ein Tierfreund sein
und zu einer echten Zusammenarbeit mit dem Tier bereit sein. Wer glaubt,
dass es ausreichen würde dem Hund mit knappen Kommandos voranzuschicken,
liegt gänzlich falsch.
Beide, Hund und Halter, müssen immer aufeinander abgestimmt sein,
dabei ist es ganz wichtig, dass der Hund auch mal eine Verschnaufpause
braucht. Freizeitstunden für den Hund sind ein Muss, im Dienst darf
der Vierbeiner nicht mal sein Geschäft machen, am Baum schnüffeln
oder das Bein heben.
Deshalb ist es unabdingbar, dass der treue Diensthund ohne Geschirr und
Leine laufen kann und sich so beim Freilauf von der konzentrierten Arbeit
erholt, tobt oder einfach vor sich hindöst. Hierbei handelt es sich
nicht um ein paar Minuten sondern um einige Stunden.
Ausbildung:
Die Herkunft des jungen Hundes ist egal, ob er nun vom Züchter, privaten
Haushalten oder dem Tierheim kommt, wichtig ist vor allem dass er absolut
tiergerecht aufwachsen ist. Dazu Der mehrwöchige Aufenthalt beim
Muttertier und das Spielen und Toben mit den Geschwistertieren gehört
genauso dazu wie der sehr frühe, möglichst enge und liebevolle
Kontakt zum Menschen.
Zu Beginn ist der Hund noch zu klein um ausgebildet zu werden, daher ist
es ganz wichtig, dass er für etwa ein Jahr in eine Patenfamilie kommt.
Eine solche Patenfamilie hat den Zweck, dass der Hund weiter auf den Menschen
geprägt wird und einige Grundmuster des Verhaltens erlernt, dass
er im späteren Leben brauchen wird.
Im Alter von 6 bis 8 Monaten beginnt die eigentliche Ausbildung zum Blindenführhund.
In dieser Ausbildung erlernt der Hund ungefähr 30 Anweisungen für
das tägliche Leben kennen. Wie auch bei der normalen
Hundeerziehung ist auch bei dieser Ausbildung wichtig, dass er diese Begriffe
durch positive Bestärkung erlernt. Erwünschtes Verhalten des
Hundes wird mit Lob oder auch Streicheln belohnt, jede Form von Gewalt
ist absolut tabu.
Damit sich Hund und Halter kennen- und verstehen lernen, ist nach Abschluss
der eigentlichen Ausbildung eine gemeinschaftliche Einarbeitungsarbeit
erforderlich. Dies Schulung gestaltet sich unterschiedlich, ideal ist
aber ein Training in der Hundeschule sowie ein darauffolgendes Training
im neuen Umfeld des Tieres. Der Zeitraum kann dabei unterschiedlich ausfallen.
Eine Nachschulung kann manchmal notwendig werden und wird bei guten Ausbildern
selbstverständlich angeboten. Dieser besucht in den meisten Fällen
ohnehin immer mal wieder den Hund, um zu sehen, wie alles läuft.
Wie wichtig eine gute Ausbildung ist, kann man sich leicht klar machen:
Ein schlecht ausgewählter, schlecht ausgebildeter Hund bedeutet absolute
Lebensgefahr für den Halter.
Patenfamilien gesucht:
Das Großwerden in der Patenfamilie ist für zukünftige
Blindenführhunde sehr wichtig. Sie lernen dort, ein Verhältnis
gegenseitigen Vertrauens mit dem Menschen aufzubauen.
Blindenhundschulen sind immer wieder auf der Suche nach Patenfamilien
für ein Jahr. Diese Aufgabe ist für Tierfreunde gut zu schaffen.
Es ist auch eine Chance für Familien, über ein Jahr festzustellen,
ob sie sich auf Dauer für einen eigenen Hund entscheiden möchten.
Alle Kosten, die in der Zeit für den Hund anfallen, werden von der
Schule übernommen.
Begegnungen mit Blindenführhunden:
Zu diesem Thema hat der DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
e.V.) ein gut nachvollziehbares Merkblatt herausgegeben. Nachführend
die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- Immer nur den Halter oder die Halterin ansprechen.
- Den Hund niemals ablenken, weder durch Ansprache noch durch Anfassen.
Er ist im Dienst und muss sich konzentrieren!
- Dem Hund immer den Weg frei geben. Es ist leichter für Sie, ein
Stück zur Seite zu gehen, als für Hund und Halter, um Sie herum
zu gehen
- Hilfe ist zum Beispiel an Ampeln wichtig, denn ob rot oder grün
ist, unterscheidet der Hund nicht.
- Nicht aufregen, auch wenn der Blindenführhund im Lebensmittelladen
oder beim Arzt auftaucht. Das gehört zu seiner Arbeit. Blindenführhunde
haben besondere Zutrittsrechte.
Weitere Informationen finden Sie:
Deutsche Verein für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen
e.V. (DVBM)
Pidinger Str. 10
81379 München
Tel./Fax (0 89) 7 84 97 55
Internet: www.dvbm.de
E-Mail: info@dvbm.de
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Kontakt zur Autorin:
E-Mail :
Homepage: http://www.hundewiese.net/
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