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Das darf doch wohl nicht wahr sein!So sieht der Fragebogen einer Haftpflichtversicherung aus, der ausgefüllt werden muß, wenn der eigene Vierbeiner von einem Artgenossen verletzt wird.
Ich denke es kommt einem schon seltsam vor, dass es sich um einen "Sachschaden" handeln soll. Das geliebte Wesen, dass gehegt und gepflegt wird, bei jedem noch so kleinen Wehwehchen rennt man zum Tierarzt. Man gibt nur das beste Futter, damit es dem Hund auch möglichst lange gut geht, verwöhnt ihn mit Streicheleinheiten, damit er einem gewogen bleibt, denn man freut sich ja auch, wenn man dann viiiel Liebe zurück bekommt. Und nun die Verletzung; bei jedem gehumpelten Schritt leidet man selber mit und da kommt eine Versicherung daher und will wissen, ob eine Reparatur möglich ist. Ja du lieber Himmel, man stelle sich vor: Der Hund im Schraubstock auf einer Hebebühne, der Sachverständige leuchtet mit einer Lampe und verkündet dann tonlos " Totalschaden!" Eine Horrorvision! Glücklicherweise sind wir noch nicht soweit, der Hund darf sofort behandelt werden, man muss ihn nicht erst von einem Sachverständigen besichtigen lassen: " Tja, tut mir leid, wäre mein Urlaub nicht dazwischen gekommen, wäre der Hund sicher nicht verblutet". Aber ein gesonderter Fragebogen für die Tierhaftpflichtversicherung, liebe Versicherer, wäre einem doch angenehmer. Schließlich handelt es sich um ein Lebewesen, dass da verletzt wurde und Schmerzen hatte und nicht um einen leblosen Gegenstand, der "repariert" werden kann. Wie wäre es mit ein bißchen mehr Taktgefühl? ::: Lesen Sie auch: > Verantwortung für
den Hund - Kindersache?
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