Hundehaftpflichtversicherung


Wozu brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Wir allen kennen und lieben unsere Hunde und sind uns immer sicher, dass unser 4-beiniger Freund brav und umgänglich ist, denn: der tut doch nichts. Aber Hunde sind - wie Menschen übrigens auch - unberechenbar. Und wenn der Hund dann - völlig unvorhersehbar - einen Schaden anrichtet, dann haften Sie als Besitzer dafür.

Das sagt das Gesetz, genauer: das Bürgerliche Gesetzbuch.

Dort können wir es nachlesen: für Schäden, die ein Hund anderen Menschen oder Tieren oder Gegenständen zufügt, haftet der Halter. Und zwar für alle entstandenen Kosten und in unbegrenzter Höhe.

Bei einer zerrissenen Hose des Briefträgers oder einer umgestürzten Stehlampe können die Kosten noch überschaubar und tragbar sein - aber was ist, wenn der Hund einen Unfall verursacht, weil er vor einem Tanklastzug über die Strasse rennt?

Was hier passieren kann, wollen wir nicht weiter ausführen, aber der Schaden kann leicht die Millionengrenze überschreiten. Im schlimmsten Fall kann so etwas zum finanziellen Ruin des Hundehalters führen. Und genau davor schützt Sie die Hundehaftpflichtversicherung.

Wenn Sie für Ihren Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn Sie sind geschützt gegen alle Schäden, die durch das Verhalten Ihres Hundes verursacht werden. Hier spricht man von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor dem großen Risiko des finanziellen Ruins, der durch Haftpflichtansprüche, die man in Schadensfällen an sie stellt, entstehen kann.

Was muss ich beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung berücksichtigen?

Deckung: achten Sie in jedem Fall auf die Höhe der Deckung. Sie sollte mindestens   5 Millionen betragen, manche Versicherer bieten auch unbegrenzte Deckung an. Da Sie als Hundehalter auch in unbegrenzter Höhe haften, ist es sinnvoll, die unbegrenzte Deckung zu wählen.

Selbstbeteiligung: überprüfen Sie, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist

Mietsachschäden: fragen Sie, ob auch Mietsachschäden abgesichert sind. Wenn Sie z. B. eine Ferienwohnung nutzen, und Ihr Hund dort einen Schaden anrichtet, dann ist dieser Schaden durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Leinenzwang: einige Versicherungen schreiben einen Leinenzwang vor. Wollen Sie das?

Wenn Sie mehrere Hunde haben, dann versichern Sie grundsätzlich jeden Hund.

Manche Versicherer bieten einen günstigeren Tarif ab dem 2. Hund an.


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Weitere Informationen zum Thema Hundehaftpflichtversicherungen finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html


 

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