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Top : Hundeausstellungen : Zuchtrichter(innen)

Zuchtrichter(innen) sind ausgebildete Fachleute des jeweiligen Hundeverbandes, die ihr fundiertes Wissen nicht nur durch eigene jahrelange Ausstellungserfahrung, sondern zusätzlich in speziellen Lehrgängen erworben haben. Neben sicheren Kenntnissen der Rassestandards der von ihnen zu richtenden Rassen, sind Kenntnisse der Ausstellungsordnungen, der Anatomie und Vererbungslehre erforderlich. Neben einem umfangreichen theoretischen Teil beinhaltet die Ausbildung das Sammeln praktischer Erfahrungen als Richteranwärter zu Rassehundeausstellungen. Dort assistieren sie zunächst einem erfahrenen Richter. Als ausgebildeter Richter haben sie die Aufgabe, die zur Ausstellung erschienenen Hunde objektiv zu beurteilen und zu platzieren. auch zu Zuchttauglichkeitprüfungen fällt ihnen dieses Amt zu.




 

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